Bewerbung
Bachelor of Arts
Das Fach Politikwissenschaft kann im Studiengang Bachelor of Arts in einer Zweifächerkombination als Hauptfach in den Gewichtungen 75% und 50% sowie als Nebenfach in der Gewichtung 25% studiert werden.
Das Fach kann mit allen in der entsprechenden Gewichtung angebotenen anderen Fächern frei kombiniert werden. Der Studiengang Bachelor of Arts in Politikwissenschaft kann jeweils zum Wintersemester begonnen werden. Die Bewerbung erfolgt über das Campus Management System heiCO - Heidelberg Campus Online.
Zulassungsverfahren
Rechtliche Grundlage für die Entscheidung über die Zulassung ist die Auswahlsatzung. In ihr sind die fachspezifischen Verfahren und Kriterien bei der Auswahl der Studienbewerber festgelegt. Dem Verfahren liegt ein Punktesystem zugrunde. Eine zu erreichende Durchschnittsnote kann aus dieser Satzung nicht abgeleitet werden, da bei der Auswahl verschiedene Kriterien berücksichtigt werden und die notwendige Punktzahl vom Leistungsstand und der Zahl der Mitbewerber abhängig ist.
Master of Arts
Der Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Heidelberg richtet sich an Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die eine weiterführende politikwissenschaftliche Ausbildung in einem forschungsstarken und interdisziplinären Umfeld anstreben. Der Studiengang kann zum Wintersemester und zum Sommersemester begonnen werden und ist zugangsbeschränkt.
Er steht allen Absolventinnen und Absolventen eines mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenen Bachelorstudiengangs oder eines vergleichbaren Studiengangs offen, für den eine Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren festgesetzt ist und der politik- oder sozialwissenschaftliche Anteile im Umfang von mindestens 35 Leistungspunkten (ECTS-Punkte) umfasst. Der Abschluss kann sowohl in Deutschland als auch im Ausland erworben worden sein.
Studieninteressierte, die die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen gemäß der Zulassungssatzung sowie die allgemeinen Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen, können sich an der Universität Heidelberg ohne vorausgehendes Zulassungsverfahren innerhalb der allgemeinen Immatrikulationsfristen einschreiben. Für deutsche und ausländische Bewerber*innen gelten unterschiedliche Verfahren, bei dem Zugang zum Studium werden deutsche sowie internationale Studienbewerber*innen jedoch gleichberechtigt berücksichtigt.
Zulassungsvoraussetzung
Neben den allgemeinen Immatrikulationsvoraussetzungen für den Hochschulzugang (etwa die Hochschulzugangsberechtigung und für internationale Studienbewerber*innen der Nachweis der Deutschkenntnisse) müssen für eine Einschreibung auch fachspezifisch definierte Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Die in der Zulassungssatzung definierte Zugangsvoraussetzung ist ein mit überdurchschnittlichem Erfolg erworbener Abschluss im Studiengang Politikwissenschaft oder in Studiengängen mit sozialwissenschaftlichem Inhalt im Umfang von mindestens 35 ECTS-Punkten an einer in- oder ausländischen Hochschule, für den eine Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren festgesetzt ist, oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.
Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gemäß § 3 der Zulassungsordnung und die Gleichwertigkeit der Vorbildung sowie die Vergleichbarkeit der qualifizierten Abschlüsse entscheidet der Zulassungsausschuss am Institut für Politische Wissenschaft. Erforderlich für die Immatrikulation ist daher eine Zugangsbescheinigung des Instituts für Politische Wissenschaft, für die Sie sich nach den unten geschilderten Verfahren bis zu den angegebenen Fristen bewerben müssen.
Beachten Sie bitte, dass die in der Zulassungssatzung dargestellten Verfahren teilweise außer Kraft sind und auch die Bewerbungs-/Zugangsverfahren an der Universität Heidelberg derzeit neu geordnet werden. Folgen Sie bitte einfach dem auf dieser Seite und den zentralen Seiten der Universität dargestellten Verfahren.
MA-Bewerbungsverfahren für deutsche Bewerber*innen
Die Bewerbungs- und Einschreibungsverfahren nutzen die Plattform heiCO. Über dieses System können Sie sich registrieren (sofern Sie nicht schon in Heidelberg eingeschrieben sind; in diesem Fall können Sie sich mit Ihrer Uni-ID direkt einloggen) und bewerben.
Im Rahmen des Verfahrens müssen Sie u.a. folgende Dokumente hochladen:
- Das Zeugnis des Bachelorabschlusses und aktuelles Transcript of records (amtlich beglaubigte Kopien) oder,
- sofern der Studienabschluss noch nicht vorliegt, ersatzweise ein aktuelles Transcript of Records mit derzeitiger Durchschnittsnote (Original bzw. amtlich beglaubigte Kopie) und der Bestätigung, dass das entsprechende Studium voraussichtlich bis zum Beginn des Semesters, für welches die Zulassung beantragt wird, abgeschlossen werden wird,
- falls vorliegend, Nachweise der relativen Gesamtnote/Ranking,
- einen tabellarischen Lebenslauf
Das in der Zulassungssatzung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft genannte Motivationsschreiben, Nachweise praktischer Tätigkeiten sowie Empfehlungsschreiben o.ä. müssen der Bewerbung nicht beigefügt werden. Auch die in §2 Abs. 1 Satz 2 Zulassungsordnung genannte Bewerbungsfrist (15. Mai für das Sommersemester und 15. November für das Wintersemester) findet keine Anwendung. In dem Bewerbungsverfahren können Sie sich bis kurz vor dem Beginn des Semesters bzw. Vorlesungsbeginn bewerben.
Details zu den Bewerbungsverfahren und die genauen Fristen werden in Kürze auf der Homepage der Universität Heidelberg bekanntgegeben werden.
Für Fragen zum Masterstudiengang Politikwissenschaft nutzen Sie bitte folgende E-Mail: bewerbung-ma@ipw.uni-heidelberg.de.
MA-Bewerbungsverfahren für ausländische Bewerber*innen:
Internationale Studieninteressierte mit einem deutschen Hochschulabschluss können wie deutsche Bewerber*innen beim Institut für Politische Wissenschaft einen Antrag auf Zugang zum Masterstudiengang Politikwissenschaft stellen. Dabei gelten die gleichen Fristen und Verfahren wie für die deutschen Bewerber*innen (siehe oben).
Internationale Studieninteressierte mit einem ausländischen Hochschulabschluss müssen sich aufgrund der in der Regel aufwendigen Prüfung der Vorbildungsnachweise zu einer abweichenden Frist bewerben. Der Antrag auf Zugang zu zum Studiengang für das Wintersemester muss von ausländischen Bewerber*innen bis zum 15. Juni desselben Jahres, für das Sommersemester bis zum 15. November des vorangehenden Jahres beim Dezernat Internationale Beziehungen der Universität Heidelberg eingegangen sein. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an diese Adresse.
Beachten Sie bitte, dass bis zu 30% der Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs Politikwissenschaft in englischer Sprache angeboten werden, es sich aber um einen deutschen Studiengang handelt. Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH-2 oder Äquivalent) ist eine Voraussetzung für die Einschreibung. Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte daher das Erreichen dieser Deutschkenntnisse in zumindest realistischer Aussicht stehen. Information zu ausländerrechtlichen Bestimmungen sind auf dem Merkblatt Visum / Aufenthaltserlaubnis zusammengefasst.
Von internationalen Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, werden in Baden-Württemberg Studiengebühren von 1500 € pro Semester erhoben. Weitere Informationen finden Sie unter Studiengebühren für internationale Studierende.
Für Fragen zum Masterstudiengang Politikwissenschaft nutzen Sie bitte folgende E-Mail: bewerbung-ma@ipw.uni-heidelberg.de.
Ansprechstellen bei Bewerbungsfragen
Bei Fragen zu Fristen und zur Immatrikulation wenden Sie sich bitte an das Serviceportal für Studierende und Studieninteressierte, E-Mail: studium@uni-heidelberg.de oder Infotelefon: 06221/545454.
Das Bewerbungsverfahren ist hier zusammenfassend dargestellt: <a href="/%3Cspan%3Ehttps%3A//backend.uni-heidelberg.de/de/dokumente/anleitung-zur-bewerbung-%E2%80%A6%3C/span%3E">https://backend.uni-heidelberg.de/de/dokumente/anleitung-zur-bewerbung-…</a>
Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens finden Sie auch in einem FAQ: <a href="/%3Cspan%3Ehttps%3A//www.uni-heidelberg.de/de/serviceportal-lehre/heidelberg-campus-%E2%80%A6%3C/span%3E">https://www.uni-heidelberg.de/de/serviceportal-lehre/heidelberg-campus-…</a>
Bei Fragen zu heiCO können Sie sich auch an den heiCO Hepldesk wenden, den Sie Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr telefonisch unter 06221/ 54 12999 oder unter heico-support@uni-heidelberg.de erreichen.
Master of Education
Der Studiengang Master of Education ist im Fach Politikwissenschaft zulassungsbeschränkt. Er kann zum Wintersemester wie zum Sommersemester begonnen werden. Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Verfahren.
Die Bewerbungsfrist für den M.Ed. endet am 15. Mai für den Studienstart im Wintersemester und am 15. November für den Studienstart im Sommersemester.
Für den Studiengang Master of Education können sich Studierende bewerben, die einen lehramtsorientierten Bachelorstudiengang mit zwei 50%-Fächern abgeschlossen haben oder kurz vor dem Abschluss stehen. Dabei kann es sich sowohl um einen „polyvalenten“ Bachelor of Arts/Science mit Lehramtsoption wie den Heidelberger B.A./B.Sc. als auch einen anderen Bachelorstudiengang (Bachelor of Arts/Science oder Bachelor of Education) handeln. Beachten Sie zu den allgemeinen Anforderungen und Voraussetzungen für das Studium die Hinweise der Universität Heidelberg und der HSE.
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen
Daneben ist im Fach Politikwissenschaft eine Reihe fachspezifischer Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:
Die Prüfungsordnung des Heidelberger polyvalenten BA-Studiengangs Politikwissenschaft 50% und die Zulassungssatzung für den M.Ed.-Studiengang Politikwissenschaft sind so abgestimmt, dass Studierende, die im Bereich der ÜK die Lehramtsoption erfüllt haben, in allen Fällen die Voraussetzungen erfüllen. Studierende, die lehramtsbezogene Studieninhalte im o.g. Umfang, aber nicht die gesamte Lehramtsoption studiert haben, können ausstehende Studienleistungen des ÜK-Bereichs nachstudieren. Bewerber*innen, die einen politikwissenschaftlichen 50%-Bachelor an anderen Studienstandorten erbracht haben, müssen mindestens 57 fachwissenschaftliche LP erbracht sowie folgende Studienbereiche mit jeweils mindestens 8 LP abgedeckt haben:
- Grundlagen, Teilgebiete und Arbeitstechniken der Politikwissenschaft
- Methoden empirischer Sozialforschung: Statistik
Daneben müssen sie in drei der folgenden fünf Bereiche Studienleistungen im Umfang von in der Regel jeweils mindestens 8 LP erbracht haben:
- Politische Theorie und Ideengeschichte
- Das politische System Deutschlands und der Europäischen Union
- Internationale Beziehungen und Außenpolitik
- Vergleichende Analyse politischer Systeme
- PolicyForschung und Wirtschaftspolitik.
Bachelorabsolventinnen und –absolventen die die Zulassungsvoraussetzungen nicht vollumfänglich erfüllen, können die bestehenden Lücken durch ein begrenztes Nachstudium ausgleichen.
Ausführliche Informationen zu den für die zur Bewerbung erforderlichen Voraussetzungen und Dokumenten finden sich in der Zulassungssatzung , im FAQ zum Studiengang M.Ed. sowie den verlinkten Seiten der Universität.
Promotion
Die Zulassung zur Promotion erfolgt über die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Voraussetzung hierfür ist die Betreuungszusage durch einen Professor/eine Professorin an der Fakultät („Doktorvater“/„Doktormutter“). Mit der Betreuungszusage ist nicht automatisch eine Finanzierungszusage verbunden. Für das Betreuungsverhältnis wird eine Promotionsvereinbarung abgeschlossen. Sodann können Sie die Annahme als Doktorand/in an der Fakultät beantragen. Ein fakultativer Schritt ist die Immatrikulation als Doktorand/in an der Universität Heidelberg.